Ergänzung des COVID‑19‑Zweckzuschussgesetzes für Test‑ und Impfkosten
abgestimmt am
14.01.2021
Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt das COVID‑19‑Zweckzuschussgesetz um Regelungen zur Kostenübernahme für bevölkerungsweite Tests und Impfstellen, definiert Ausnahmen und legt eine Befristung bis Ende 2021 fest.
einfache MehrheitXXVII14.01.2021
Abänderung
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Einführung von Sonderbestimmungen für bevölkerungsweite Testungen, wobei die tatsächlichen Kosten vom Bund erstattet werden.
Der Bund erstattet zusätzlich die Kosten für Überstunden von Gemeindebediensteten, die bei Testungen anfallen.
Infrastrukturkosten (z. B. Mieträume) werden nicht vom Bund übernommen; bei Teilbeteiligung wird der Kostenersatz anteilig gekürzt.
Aufwandsentschädigungen für nicht hauptberuflich tätige Helfer werden bis zu 20 € (medizinisches Personal) bzw. 10 € (sonstiges Personal) pro Stunde steuerfrei gestellt, maximal 537,78 € pro Monat.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.