COVID‑19‑Zuwendungsgesetz für die Österreichische Gesundheitskasse
Zusammenfassung
Das Gesetz sieht vor, dass der Bund der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) für einen befristeten Zeitraum finanzielle Zuwendungen gewährt, um die wirtschaftlichen Folgen der COVID‑19‑Krise abzufedern. Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Kundmachung in Kraft.
einfache MehrheitXXVII11.12.2020
Gesetz
Gesundheit
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Der Bund stellt der ÖGK für einen begrenzten Zeitraum finanzielle Mittel zur Verfügung, um die Belastungen durch die COVID‑19‑Pandemie zu mildern.
Die Zuwendungen sind an das Ziel geknüpft, die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems während der Krise zu sichern.
Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Kundmachung in Kraft; das genaue Inkrafttretungsdatum ist der 27.11.2020.
Der Antrag wird dem Gesundheitsausschuss zugewiesen, wo er weiter beraten und ggf. angepasst wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.