Einrichtung eines Kontenregisters und KI‑gestütztes Transaktionsmonitoring zur Geldwäschebekämpfung
abgestimmt am
20.01.2021
Zusammenfassung
Der Entwurf schafft ein zentrales Kontenregister, erweitert die Meldepflichten für Banken und führt KI‑basiertes Transaktionsmonitoring ein, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besser zu bekämpfen.
2/3 MehrheitXXVII20.01.2021
Gesetz
Verfassung
Finanzwesen
Steuerwesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Ein zentrales Kontenregister wird eingerichtet, das alle Bank‑ und Zahlungskonten, Depots sowie gewerblich vermietete Schließfächer erfasst.
Meldepflichtige Institute müssen die im Register geforderten Daten laufend elektronisch an das Kontenregister übermitteln.
Die Geldwäschemeldestelle, das Bundesamt für Verfassungsschutz und weitere Behörden erhalten Zugriff auf das Register, um Geldwäsche‑ und Terrorismusfinanzierungsverdachtsfälle zu untersuchen.
Ein KI‑basiertes Transaktionsmonitoring wird eingeführt; Verpflichtete müssen es einsetzen, wenn die festgelegten Risikokriterien erfüllt sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.