Erweiterung der Meldepflicht für ausländische Unternehmen & COVID‑19‑Maßnahmen
abgestimmt am
20.01.2021Zusammenfassung
Der Antrag erweitert das Wirtschaftliche Eigentümer‑Register um ausländische Unternehmen, senkt temporär die Mehrwertsteuer für Schutzmasken und erlaubt Schnelltests zur Eigenanwendung.einfache Mehrheit XXVII 20.01.2021
Abänderung
Verfassung
Finanzwesen
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Der Antragssteller erweitert das Wirtschaftliche Eigentümer‑Registergesetz, sodass ausländische Unternehmen, Stiftungen und Trusts, die in Österreich Grundstücke erwerben wollen, ihre wirtschaftlichen Eigentümer vor der Notariatsurkunde melden müssen.
- Für den Zeitraum vom 23. Jänner 2021 bis zum 30. Juni 2021 wird die Mehrwertsteuer auf Schutzmasken von 10 % auf 0 % gesenkt.
- Schnelltests, die für die Eigenanwendung zugelassen werden, dürfen nur dann verwendet werden, wenn der Hersteller bestätigt, dass sie sicher und leistungsfähig genug sind; diese Regelung gilt bis zum 30. Juni 2021.
- Im Kontenregister‑ und Konteneinschaugesetz wird der Verweis auf das Bundesgesetz von 2018 auf die Fassung von 2020 (BGBl. I Nr. 99/2020) geändert.
Hauptgegenstand
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.