Erweiterung von Sozialhilfe‑Leistungen & kostenlose COVID‑19‑Tests in Apotheken
abgestimmt am
24.02.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das ASVG: Es erweitert den Begriff der Sozialhilfe‑Leistungen, verschiebt Fristen und führt neue Regelungen ein, die öffentlichen Apotheken erlauben, COVID‑19‑Tests und Antigentest‑Pakete kostenlos anzubieten, wobei der Bund die Kosten übernimmt.
einfache MehrheitXXVII24.02.2021
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Der Begriff „Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung“ wird zu „Leistungen der Sozialhilfe oder der Bedarfsorientierten Mindestsicherung“ geändert, um das ASVG an das Sozialhilfe‑Grundsatzgesetz anzupassen.
Mehrere Fristen im § 733 werden von März/April 2021 auf Juni/September 2021 bzw. 2022 verschoben, um die Umsetzung der Pandemie‑Maßnahmen zu verlängern.
Die Überschrift von § 742 wird zu „COVID‑19‑Test im niedergelassenen Bereich“ geändert.
Öffentliche Apotheken dürfen während der WHO‑Pandemie COVID‑19‑Tests durchführen; der Bund zahlt 25 € pro Test, Zuzahlungen sind verboten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.