Verlängerung von COVID‑19‑Steuererleichterungen bis Juni 2021
abgestimmt am
24.02.2021
Zusammenfassung
Das 2. COVID‑19‑Steuermaßnahmengesetz verlängert befristete Steuererleichterungen (Home‑Office‑Pauschale, Pendlerpauschale, 0‑%‑Steuer auf Schutzmasken) bis zum 30. Juni 2021 und passt mehrere Gesetze entsprechend an.
einfache MehrheitXXVII24.02.2021
Gesetz
Gesundheit
Steuerwesen
Schwerpunkte
Ein Home‑Office‑Pauschale von bis zu drei Euro pro Tag wird eingeführt, wenn mindestens 26 Tage im Jahr im Home‑Office gearbeitet werden.
Ergonomisches Home‑Office‑Mobiliar (z. B. Schreibtisch, Drehstuhl) kann bis zu 300 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Home‑Office‑Tage die Mindestgrenze erreichen.
Die Home‑Office‑Pauschale ist auf maximal 100 Tage pro Kalenderjahr begrenzt; darüber hinaus wird sie als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt.
Die Home‑Office‑Pauschale kann von mehreren Arbeitgebern zusammen bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei bezogen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.