Abberufung von Thomas Schmid als Vorstand der ÖBAG
abgestimmt am
24.02.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass der Bundesminister für Finanzen eine Hauptversammlung der ÖBAG einberuft, um Thomas Schmid als Alleinvorstand abzuberufen, weil er angeblich Amtsmissbrauch begangen und nicht die nötige Qualifikation besitzt.
einfache MehrheitXXVII24.02.2021
Entschließung
Öffentlicher Sektor
Schwerpunkte
Der Antrag fordert den Bundesminister für Finanzen auf, sofort eine Hauptversammlung der ÖBAG einzuberufen, um Thomas Schmid als Vorstand abzuberufen.
Begründet wird die Forderung mit Vorwürfen des Amtsmissbrauchs, der geheimen Weitergabe von Finanzunterlagen und fehlender Qualifikation für die Leitung einer Holding im Wert von 26,6 Mrd. €.
Die ÖBAG verwaltet zentrale Beteiligungen (OMV, Telekom, Verbund, Post, Casinos Austria), die für Gemeinden und die Infrastruktur von großer Bedeutung sind.
Der Antrag schlägt vor, künftig ein 4‑Augen‑Prinzip in der Geschäftsführung der ÖBAG einzuführen, um Transparenz und Kontrolle zu stärken.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.