Zusammenfassung
Der Antrag von Dr. Nikolaus Scherak will die Geschäftsordnung des Nationalrates ändern, sodass Expert*innen‑Hearings bei der Vorberatung wichtiger Gesetze öffentlich sind und die Öffentlichkeit nur aus wichtigen Gründen auf Antrag eines Abgeordneten ausgeschlossen werden kann.einfache Mehrheit XXVII 20.02.2020
Gesetz
parlamentarischer Ausschuss
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
- Der Wortlaut von § 37a Abs. 1 Z 3 wird geändert, damit die Anhörung von Expert*innen bei Vorberatungen grundsätzlich öffentlich ist.
- Die Öffentlichkeit kann nur aus wichtigen Gründen und auf Antrag eines Abgeordneten von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
- Ziel ist mehr Transparenz im Gesetzgebungsprozess, damit Bürger*innen die Diskussionen zu wichtigen Gesetzen nachvollziehen können.
- Der Antrag sieht vor, dass die erste Lesung innerhalb von drei Monaten stattfindet und das Verfahren dem Geschäftsordnungsausschuss zugewiesen wird.
Referenziert in
Bezug zu
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