Änderung des Ärztegesetzes 1998 – Datenweitergabe, Meldepflichten und Zuständigkeitsverschiebungen
abgestimmt am
17.06.2021
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Ärztegesetz 1998, indem er Formulierungen zur Österreichischen Ärztekammer streicht, neue Meldepflichten für Ausbildungsänderungen einführt und die Datenweitergabe an Landesbehörden regelt.
einfache MehrheitXXVII17.06.2021
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
In vielen Paragraphen wird die Wortfolge „von der Österreichischen Ärztekammer“ gestrichen, um die Formulierungen zu vereinfachen.
Die Bezeichnung „der Homepage der Österreichischen Ärztekammer“ wird durch das neutralere „einer Homepage“ ersetzt.
Neue Meldepflicht: Änderungen im Ausbildungsstatus (Beginn, Unterbrechung, Änderung, Abschluss) müssen innerhalb eines Monats schriftlich oder per Applikation gemeldet werden.
Ein neuer § 13c legt fest, dass die Landeshauptfrau/der Landeshauptmann die zuständige Behörde für Verfahren ist; die Ärztekammer darf nur Stellungnahmen abgeben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.