Änderungen im Ärztegesetz 1998 – Datenweitergabe & Zuständigkeitsübertragung
abgestimmt am
17.06.2021
Zusammenfassung
Der Antrag ändert das Ärztegesetz 1998: Er entfernt Bezüge zur Österreichischen Ärztekammer, ermöglicht den Ländern den Zugriff auf ärztliche Daten und überträgt vorübergehend Zuständigkeiten von der Ärztekammer auf die Landeshauptleute.
einfache MehrheitXXVII17.06.2021
Abänderung
Gesundheit
Schwerpunkte
Die Formulierung „von der Österreichischen Ärztekammer“ wird aus allen betroffenen Paragraphen gestrichen und durch neutrale Formulierungen ersetzt.
Ein neuer Datensatz wird geschaffen, der es den Landesregierungen und Landesgesundheitsfonds erlaubt, über eine standardisierte Schnittstelle auf die Ärzteliste und die Ausbildungsstellenverwaltung zuzugreifen; die Daten werden zunächst pseudonymisiert bereitgestellt.
Die Zuständigkeit der Österreichischen Ärztekammer für die An‑ und Aberkennung von Ausbildungsstätten wird bis zum 31. Dezember 2022 befristet; danach übernimmt die jeweilige Landeshauptfrau bzw. der Landeshauptmann diese Aufgaben (ab 1. Januar 2023).
Die Österreichische Ärztekammer darf bis zum Ablauf der Befristung Bearbeitungsgebühren für die genannten Verfahren erheben; danach entfällt diese Ermächtigung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.