Zusammenfassung
Der Antrag ändert Art. 70 Abs. 2 des Bundes‑Verfassungsgesetzes und führt eine verpflichtende Anhörung durch den Nationalrat ein, bevor Mitglieder der Bundesregierung ernannt werden. Die genauen Modalitäten werden in der Geschäftsordnung des Nationalrates geregelt.2/3 Mehrheit XXVII 27.02.2020
Gesetz
Exekutive
Verfassung
direkt gewählte Kammer
Schwerpunkte
- Der Artikel 70 Absatz 2 wird geändert, sodass vor der Ernennung von Bundesminister*innen eine Anhörung durch den Nationalrat obligatorisch ist.
- Ziel der Anhörung ist die Prüfung der fachlichen Kompetenz der Ministeramtsanwärter*innen und damit die Erhöhung der Transparenz im Regierungsbildungsprozess.
- Die konkreten Abläufe, Fristen und Verfahren für die Anhörung werden in der Geschäftsordnung des Nationalrates festgelegt.
- Das Vorhaben orientiert sich an der EU‑Praxis, wo die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament rechenschaftspflichtig ist.
Referenziert in
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