Erweiterung des Sozialschutzes für Bauarbeiter und Stärkung der Dumping‑Bekämpfung
abgestimmt am
25.03.2021
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert den Sozialschutz von Bauarbeitern durch neue Regelungen zum Überbrückungsgeld, führt eine einmalige Überbrückungsabgeltung ein und stärkt die Bekämpfung von Lohn‑ und Sozialdumping durch erweiterte Meldepflichten.
einfache MehrheitXXVII25.03.2021
Gesetz
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Der Anspruch auf Überbrückungsgeld wird um die Möglichkeit erweitert, das Geld bis zu einem Betrag von § 13l Abs. 1 zu erhalten, wenn der Arbeitnehmer Sonderruhegeld nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz bezieht.
Der Bemessungszeitraum für die Berechnung des Überbrückungsgeldes wird von 52 Wochen auf 260 Wochen (fünf Jahre) verlängert.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen eine Unterbrechung des Überbrückungsgeldbezugs mindestens drei Arbeitstage vor Wiederaufnahme schriftlich melden; ein neuer Bezug muss zwei Wochen vorher angekündigt werden.
Eine einmalige Überbrückungsabgeltung von 50 % des regulären Überbrückungsgeldes wird eingeführt; für den Arbeitgeber beträgt die Abgeltung 30 %.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.