Gesetz zur Regelung von Homeoffice in Arbeits‑ und Sozialversicherungsgesetzen
abgestimmt am
25.03.2021
Zusammenfassung
Der Entwurf schafft einheitliche Regelungen für Homeoffice in sechs Bundesgesetzen: Definition, schriftliche Vereinbarung, Bereitstellung von Arbeitsmitteln, Betriebsvereinbarung, Haftungs‑ und Inspektionsbestimmungen sowie sozialversicherungsrechtliche Anerkennung der Wohnung als Arbeitsstätte.
einfache MehrheitXXVII25.03.2021
Gesetz
Gesundheit
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Homeoffice wird definiert als regelmäßige Arbeitsleistung in der privaten Wohnung; die Nutzung muss schriftlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden.
Der Arbeitgeber muss die für Homeoffice erforderlichen digitalen Arbeitsmittel bereitstellen oder die Kosten dafür erstatten; abweichende Regelungen sind per Vereinbarung möglich.
Die Homeoffice‑Vereinbarung kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende aus wichtigem Grund gekündigt werden; Befristungen und Kündigungsregelungen können vereinbart werden.
Ein neuer Betriebsvereinbarungstatbestand wird im Arbeitsverfassungsgesetz eingeführt, der Rahmenbedingungen für Homeoffice festlegt (z. B. Kosten‑ und Rückkehrrecht).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.