Digitaler COVID‑19‑Nachweis, Datenverarbeitung und Verkehrsbeschränkungen
abgestimmt am
25.03.2021
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert das Epidemie‑ und COVID‑19‑Gesetz um digitale Test‑ und Impfnachweise, ein zentrales EPI‑Service, die "GreenCheck"‑App zur Nachweisprüfung sowie neue Verkehrsbeschränkungen und Strafbestimmungen.
einfache MehrheitXXVII25.03.2021
Gesetz
Gesundheit
Gesetzgebungsverfahren
namentliche Abstimmung
Schwerpunkte
Ein digitaler Nachweis für Genesene und Geimpfte wird eingeführt; er muss Name, Geburtsdatum, Test‑ bzw. Impfdetails sowie einen QR‑Code enthalten.
Der Minister darf pseudonymisierte Daten aus verschiedenen Registern (z. B. Statistik‑Register, SÖS‑Index) für epidemiologische Analysen nutzen und Dritte als Auftragsverarbeiter einsetzen.
Ein zentraler EPI‑Service wird eingerichtet, über den Teststellen ihre Ergebnisse in standardisierter Form melden müssen.
Die "GreenCheck"‑App ermöglicht die schnelle Prüfung von Testnachweisen über QR‑Code, ohne dass persönliche Daten auf dem Gerät des Prüfers gespeichert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.