Ergänzung des COVID‑19‑Zweckzuschussgesetzes für Tests, Antigentests und Transportkosten
abgestimmt am
25.03.2021
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert das COVID‑19‑Zweckzuschussgesetz um drei neue Regelungen, die den Bundeszuschuss für kostenlose PCR‑Tests in Apotheken, die Verteilung von Antigentests und die Mehrkosten von Rettungs‑ und Krankentransporten regeln.
einfache MehrheitXXVII25.03.2021
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Der Bund zahlt den Ländern bis zu 25 € pro kostenlos durchgeführtem COVID‑19‑PCR‑Test, damit Apotheken die Tests kostenfrei anbieten können.
Der Bund zahlt den Ländern bis zu 10 € pro verteilter Packung SARS‑CoV‑2‑Antigentests, wobei pro Person nur eine Packung pro Monat erstattungsfähig ist.
Der Bund erstattet den Ländern die zusätzlichen Kosten von Rettungs‑ und Krankentransporten, die durch COVID‑19‑Verdachtsfälle, infizierte Patienten und erhöhte Hygienemaßnahmen entstehen.
Die Aufwandsentschädigungen werden nicht auf die Ausgleichszulage, Mindestsicherung oder Sozialhilfe angerechnet und haben keine Auswirkungen auf die Kindeseigenschaft in der Pensionsversicherung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.