Aufwandsentschädigungen für freiwillige COVID‑19‑Testhelfer*innen beitragsfrei
abgestimmt am
25.03.2021
Zusammenfassung
Der Antrag ändert das COVID‑19‑Zweckzuschussgesetz, um Aufwandsentschädigungen für freiwillige Helfer*innen bei Tests beitragsfrei zu machen und deren Unfallversicherung sicherzustellen.
einfache MehrheitXXVII25.03.2021
Abänderung
Gesundheit
Schwerpunkte
Die neuen Sätze zu § 5 stellen klar, dass Aufwandsentschädigungen nicht auf Ausgleichszulage, Mindestsicherung oder Sozialhilfe angerechnet werden, die Kindeseigenschaft in der Pensionsversicherung nicht beeinflussen und die Empfänger*innen teilweise über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind.
Absätze 4‑7 werden zu § 4 hinzugefügt. Absatz 4 legt fest, dass bestimmte Sätze am 1. April 2021 bzw. rückwirkend zum 1. Dezember 2020 in Kraft treten.
Für Testungen in Epidemiegebieten gilt ab März 2021 ein neuer Höchstbetrag von 1 000,48 € anstelle des bisherigen Betrags von 537,78 €.
Die Aufwandsentschädigungen für öffentliche Apotheken (für COVID‑19‑Tests ab 8. Februar 2021 und Antigentests ab 27. Februar 2021) sowie für Rettungs‑ und Krankentransportdienste (ab 1. März 2020) werden mit dem Tag der Kundmachung wirksam.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.