Pandemie‑Hilfen für Familien und Arme – Erweiterung des FLAG 1967 und des COVID‑19‑Gesetz‑Armut
abgestimmt am
24.03.2021
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert das Familienlastenausgleichsgesetz und das COVID‑19‑Gesetz‑Armut, um Familien während der Pandemie finanziell zu unterstützen. Er verlängert den Anspruch auf Familienbeihilfe bis März 2021, stellt insgesamt rund 178 Mio. € aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds bereit und gewährt Eltern von Sozialhilfe‑ bzw. Mindestsicherungsempfängern bis zu 200 € pro Kind.
einfache MehrheitXXVII24.03.2021
Gesetz
Gesundheit
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
Der neue § 15 verlängert den Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die zwischen März 2020 und Februar 2021 mindestens einen Monat Anspruch hatten, bis zum 31. März 2021.
Dem Familienhärteausgleich werden zusätzlich 50 Mio. € aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds bereitgestellt; Anträge können bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden.
Die neuen Regelungen treten mit dem Tag der Kundmachung in Kraft; Nachzahlungen an Familienbeihilfe müssen innerhalb von vier Monaten nach Inkrafttreten erfolgen.
Zusätzliche 26 Mio. € werden bereitgestellt: bis zu 14 Mio. € für Kinderzuwendungen und 12 Mio. € für Projekte für besonders vulnerable Personengruppen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.