Erweiterung des Familienhärteausgleichs für mehr Anspruchsberechtigte
abgestimmt am
24.03.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass geringfügig Beschäftigte, getrennt lebende Eltern, Selbstständige und Personen, die bereits länger als drei Monate arbeitslos oder in Kurzarbeit waren, Anspruch auf den Corona‑Familienhärteausgleich erhalten, um strukturelle Benachteiligungen zu beseitigen.
einfache MehrheitXXVII24.03.2021
Entschließung
Familie
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Geringfügig Beschäftigte sollen Anspruch auf Zuwendungen aus dem Familienhärteausgleich erhalten.
Bei getrennt lebenden Eltern sollen beide Elternteile Anspruch haben, sofern sie Unterhalt für die Kinder zahlen.
Selbstständige sollen unabhängig vom Anspruch auf den WKO‑Härtefonds ebenfalls Zuwendungen aus dem Corona‑Familienhärtefonds erhalten.
Personen, die innerhalb der letzten 12 Monate mehr als drei Monate arbeitslos oder in Kurzarbeit waren, sollen ein weiteres Mal Unterstützung erhalten können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.