Einschränkung von Glyphosat im Pflanzenschutzmittelgesetz
abgestimmt am
20.05.2021
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ergänzt das Pflanzenschutzmittelgesetz um ein Verbot für Glyphosat‑haltige Produkte in bestimmten Anwendungsbereichen und legt Fristen zur Anpassung bestehender Zulassungen fest.
einfache MehrheitXXVII20.05.2021
Gesetz
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Ein Verbot wird eingeführt, das das Inverkehrbringen von Glyphosat‑haltigen Pflanzenschutzmitteln für Vorerntebehandlung, öffentliche Flächen, Haus‑ und Kleingärten sowie nicht‑berufliche Anwender ohne Sachkundenachweis untersagt.
Der Verweis auf die neue Regelung wird in § 15 Abs. 1 lit. n eingefügt, sodass Verstöße gegen Glyphosat‑Beschränkungen dort ausdrücklich genannt werden.
Für Glyphosat‑Produkte, die nicht den neuen Anforderungen entsprechen, endet die Aufbrauchfrist am 15. Dezember 2021.
Alle bereits zugelassenen Glyphosat‑Produkte müssen vom Bundesamt für Ernährungssicherheit innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten der Regelung angepasst werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.