Kennzeichnungspflicht für glyphosathaltige Lebensmittel
abgestimmt am
20.05.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, ein Kennzeichnungssystem für Lebensmittel einzuführen, die mit dem HerbizidGlyphosat produziert wurden, um Verbraucher*innen Transparenz über mögliche Rückstände zu geben.
einfache MehrheitXXVII20.05.2021
Entschließung
Handel
Umwelt
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Glyphosat ist das am häufigsten eingesetzte Herbizid weltweit; Rückstände wurden in Lebensmitteln und im menschlichen Körper nachgewiesen.
Die IARC hat 2015 Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend eingestuft, was ein starkes Argument für mehr Transparenz bei Lebensmitteln darstellt.
Das 2019 beschlossene nationale Verbot wurde wegen eines Formalfehlers nicht wirksam; die EU‑Zulassung läuft Ende 2022 aus, sodass ein Teilverbot bis dahin gilt.
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, ein einfaches, gut sichtbares Kennzeichnungssystem zu entwickeln, das alle Lebensmittel umfasst, bei denen Glyphosat in irgendeinem Produktionsschritt eingesetzt wurde.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.