Änderung des Epidemie‑ und COVID‑19‑Gesetzes – Einführung von COVID‑Zertifikaten
abgestimmt am
26.05.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Epidemie‑ und das COVID‑19‑Maßnahmengesetz, um ein einheitliches System für Test‑, Genesungs‑ und Impf‑Zertifikate einzuführen. Es regelt die Datenweitergabe an ELGA, legt technische Vorgaben (QR‑Code, EPI‑Service) fest und definiert Datenschutz‑ und Verwendungsbeschränkungen.
einfache MehrheitXXVII26.05.2021
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
ELGA darf auf Anforderung des Gesundheitsministers COVID‑19‑Impfdaten aus dem zentralen Impfregister übermitteln; diese Daten dürfen nur für Ausbruchs‑ und Krisenmanagement verwendet werden.
Ein neuer Abschnitt definiert drei Arten von COVID‑Zertifikaten (Test‑, Genesungs‑ und Impf‑Zertifikat) mit festgelegten Datenfeldern.
Testzertifikate enthalten Name, Geburtsdatum, Testart, Ergebnis, Probenahmedatum und weitere Angaben; sie werden elektronisch über den EPI‑Service erstellt und können per QR‑Code oder PDF ausgedruckt werden.
Genesungszertifikate dürfen frühestens am 11. Tag nach dem ersten positiven NAAT‑Testergebnis ausgestellt werden und sind maximal 180 Tage gültig.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.