Bundesgesetz zur kostenlosen Bereitstellung von SARS‑CoV‑2‑Antigentests für Betriebe
abgestimmt am
26.05.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz erlaubt der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, SARS‑CoV‑2‑Antigentests zu beschaffen und kostenlos an Länder zu übergeben, die sie dann an betroffene Betriebe und Einrichtungen weitergeben dürfen. Die Bereitstellung ist auf das Jahr 2021 mit einem Budget von bis zu 60 Millionen Euro begrenzt und gilt vom 10. Mai 2021 bis zum 31. Dezember 2022.
einfache MehrheitXXVII26.05.2021
Gesetz
Gesundheit
Zivilschutz
Schwerpunkte
Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wird ermächtigt, SARS‑CoV‑2‑Antigentests zur Eigenanwendung zu beschaffen.
Die Tests werden unentgeltlich an die Länder übergeben, die sie dann an betroffene Betriebe und Einrichtungen weitergeben dürfen.
Ein Rechtsanspruch auf die Testkits besteht nicht; die Verteilung hängt von der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel ab.
Der Bundesminister für Finanzen stellt bis zu 60 Millionen Euro aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds für das Jahr 2021 bereit.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.