Änderung des Bundesgesetzes zur Beschaffung von SARS‑CoV‑2‑Antigentests
abgestimmt am
26.05.2021
Zusammenfassung
Der Antrag ändert das Gesetz, indem er die Verteilung der Antigentests den Ländern überträgt, keinen Rechtsanspruch auf die Tests festlegt und ein Budget von bis zu 60 Millionen Euro für 2021 bereitstellt.
einfache MehrheitXXVII26.05.2021
Abänderung
Gesundheit
Zivilschutz
Schwerpunkte
Die Verteilung der in § 1 genannten Antigentests wird den Ländern übertragen, die ihren Bedarf anhand von Meldungen fachkundiger Einrichtungen ermitteln können.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Bereitstellung der Antigentests; die Beschaffung richtet sich nach der Verfügbarkeit budgetärer Mittel.
Der Bundesminister für Finanzen stellt bis zu 60 Millionen Euro aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds für das Jahr 2021 bereit, um die Beschaffung und Verteilung zu finanzieren.
In § 4 wird die Jahreszahl von 2022 auf 2021 korrigiert, um die Budgetzuweisung für das richtige Jahr sicherzustellen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.