Verlängerung COVID‑19‑Sonderregelungen für Rechtsanwälte und Gerichte bis 31.12.2021
abgestimmt am
16.06.2021
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf verlängert die während der COVID‑19‑Pandemie eingeführten Sonderregelungen für Rechtsanwälte und Gerichte bis zum 31. Dezember 2021, indem er in mehreren Gesetzen das Ablaufdatum von 30. Juni 2021 auf den 31. Dezember 2021 verschiebt und neue Absätze einfügt, die das Inkrafttreten an den Tag der Kundmachung knüpfen.
einfache MehrheitXXVII16.06.2021
Gesetz
Notar
Gesundheit
Rechtsanwalt
Schwerpunkte
Das Datum im § 80 Abs. 7 des Disziplinarstatuts wird von 30. Juni 2021 auf 31. Dezember 2021 verschoben.
Ein neuer Absatz 9 wird zu § 80 hinzugefügt und legt fest, dass die geänderte Regelung mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft tritt.
In der Rechtsanwaltsordnung werden die Daten in § 24a Abs. 8, § 27 Abs. 5a und § 60 Abs. 15 von 30. Juni 2021 auf 31. Dezember 2021 geändert.
Ein neuer Absatz 17 wird zu § 60 eingefügt, der das Inkrafttreten der Änderungen am Tag der Kundmachung regelt und gleichzeitig festlegt, dass die genannten Bestimmungen am 31. Dezember 2021 außer Kraft treten.
Diziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, Rechtsanwaltsordnung, 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz und 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz
Diziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, Rechtsanwaltsordnung, 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz und 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz
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