Änderung von Fristen, Ergänzung von Artikel 12 und Verlängerung der Video‑Bestimmungen
abgestimmt am
16.06.2021
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag ändert das Datum einer Frist, fügt einen neuen Absatz zu Artikel 12 hinzu und verlängert die Sonderregelungen für Videokonferenzen in Gerichtsverfahren. Gleichzeitig wird ein Redaktionsfehler im Gesetzestext korrigiert.
einfache MehrheitXXVII16.06.2021
Abänderung
Notar
Gesundheit
Rechtsanwalt
Schwerpunkte
Das Datum in Artikel 3 Absatz 4 wird von 30. Juni 2021 auf den 31. Dezember 2021 geändert.
Ein neuer Absatz 6 wird zu Artikel 12 hinzugefügt und verweist auf mehrere andere Bestimmungen; er tritt mit der Kundmachung des Gesetzes in Kraft.
Die Sonderbestimmungen für die Durchführung von Verhandlungen und Versammlungen per Videotechnik in Exekutions‑ und Insolvenzverfahren werden verlängert.
Ein Redaktionsfehler im Gesetzestext wird korrigiert, um Missverständnisse zu vermeiden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.