COVID‑19‑Armut: Finanzielle Unterstützung für Mieterschutz (2021‑2023)
abgestimmt am
07.07.2021
Zusammenfassung
Der Nationalrat fügt dem COVID‑19‑Gesetz‑Armut einen neuen § 5b hinzu, der 24 Mio. € für Projekte zur Verhinderung von Zwangsräumungen und zur Wohnungssicherung in den Jahren 2021‑2023 bereitstellt, und nimmt kleinere Textänderungen vor.
einfache MehrheitXXVII07.07.2021
Gesetz
Gesundheit
Sozialpolitik
Schwerpunkte
Für die Jahre 2021‑2023 werden dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zusätzliche Mittel in Höhe von 24 Mio. € bereitgestellt, um Projekte zur Delogierungsprävention und Wohnungssicherung zu finanzieren.
Gefördert werden Mieterinnen und Mieter, die in Mietwohnungen leben, wegen der Pandemie mit Mietrückständen konfrontiert sind und Gefahr laufen, ihre Wohnung zu verlieren.
Der Bundesminister erarbeitet zusammen mit dem Finanzminister Richtlinien, die u. a. Rechtsgrundlagen, Förderhöhe, Auszahlungsmodalitäten und Berichtspflichten festlegen.
Im Wortlaut von § 6 wird das Wort „finanziellen“ gestrichen, um die Formulierung zu vereinfachen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.