Erweiterung des Mieterschutzes im COVID‑19‑Armutsgesetz
abgestimmt am
07.07.2021
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag erweitert das COVID‑19‑Gesetz‑Armut, sodass alle Mieterinnen und Mieter in Österreich – egal ob sie in regulären Mietwohnungen, gemeinnützigen Wohnprojekten oder nach ABGB vermieteten Objekten wohnen – Anspruch auf Unterstützung gegen Zwangsräumungen haben.
einfache MehrheitXXVII07.07.2021
Abänderung
Gesundheit
Sozialpolitik
Schwerpunkte
Die Zielgruppe der geförderten Projekte wird auf alle Mieterinnen und Mieter mit Hauptwohnsitz in Österreich ausgeweitet.
Mieterinnen und Mieter, die in Mietwohnungen nach dem Mietrechtsgesetz wohnen, sind nun ausdrücklich förderberechtigt.
Mieterinnen und Mieter in Wohnungen von gemeinnützigen Bauvereinigungen (nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz) erhalten ebenfalls Unterstützung.
Auch Mieterinnen und Mieter in Mietobjekten, die nach dem ABGB vermietet werden, sind nun Teil der geförderten Zielgruppe.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.