Pandemie‑Zuschüsse für Pflegepersonal & Testpaket‑Erweiterung
abgestimmt am
17.06.2021
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf führt einen einmaligen Bonus von bis zu 500 € für Pflege‑ und Betreuungspersonal im Pandemiefall ein, begrenzt Antigentest‑Packungen auf zehn Tests pro Person pro Monat und verlängert die Gültigkeit dieser Regelungen bis August bzw. Dezember 2021.
einfache MehrheitXXVII17.06.2021
Gesetz
Gesundheit
Care-Ökonomie
Krankenpflege
Betreuung von Pflegebedürftigen
Schwerpunkte
Ein zweckgebundener Zuschuss von bis zu 500 € pro Pflege‑ bzw. Betreuungsperson wird im Pandemiefall aus dem Krisenfonds bereitgestellt.
Pro Person darf pro Monat nur eine Packung mit zehn Antigentests abgerechnet werden.
Außerordentliche Zuwendungen an Personal in Krankenanstalten (z. B. Ärzte, Pflegekräfte) werden ebenfalls mit bis zu 500 € pro Person begrenzt und von allen Abgaben befreit.
Die Gültigkeitsdauer der Test‑Packungsregelung wird vom 30. Juni 2021 auf den 31. August 2021 verlängert; weitere Fristverschiebungen bis zum 31. Dezember 2021 sind vorgesehen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.