Bonus von 500 € für Pflege‑ und Reinigungspersonal während der Pandemie
abgestimmt am
17.06.2021
Zusammenfassung
Der Antrag führt einen zweckgebundenen Bonus von bis zu 500 Euro für Pflege‑, Betreuungs‑ und Reinigungspersonal ein, das während der COVID‑19‑Pandemie besonderen Belastungen ausgesetzt ist, und verlängert die Gültigkeit bestimmter Sonderbestimmungen bis Ende September 2021.
einfache MehrheitXXVII17.06.2021
Abänderung
Gesundheit
Care-Ökonomie
Krankenpflege
Betreuung von Pflegebedürftigen
Schwerpunkte
Ein zweckgebundener Zuschuss von bis zu 500 Euro pro Person wird für Pflege‑, Betreuungs‑ und Reinigungspersonal eingeführt, das während einer Pandemie besonderen Belastungen ausgesetzt ist.
Der Bund zahlt aus dem COVID‑19‑Krisenfonds den Zweckzuschuss an Länder und Gemeinden, die ihn dann an das betroffene Personal weiterleiten.
Die Gültigkeit der Sonderbestimmungen für Aufwandsentschädigungen wird von 30. Juni 2021 auf 30. September 2021 verlängert.
Einige Bestimmungen des COVID‑19‑Zweckzuschussgesetzes treten bereits am 1. Juni 2021 in Kraft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.