Änderungen im Verwaltungsgerichts- und Verwaltungsgerichtshofgesetz
abgestimmt am
16.06.2021
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz und das Verwaltungsgerichtshofgesetz: Er korrigiert Schreibfehler, führt neue Mitteilungspflichten ein, präzisiert Fristen für Wiedereinsetzungen und ermöglicht Remote‑Abstimmungen in Ausnahmefällen.
einfache MehrheitXXVII16.06.2021
Gesetz
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Schwerpunkte
Ein Schreibfehler in § 7 Abs 4 Z 4 wird korrigiert, sodass die richtige Absatznummer genannt wird.
Ein neuer Absatz (§ 35 Abs 3a) verweist sinngemäß auf § 47 Abs 5 VwGG, um Kosten‑ und Entschädigungsfragen zu regeln.
Mehrere §§ (13, 14, 15, 16) erhalten eine Pflicht für die Behörde, den Parteien mitzuteilen, dass die Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht wurde und dass Schriftsätze ab diesem Zeitpunkt dort einzureichen sind.
Die Frist für die Wiedereinsetzung wird auf zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses festgelegt, wobei das Einreichen bei Behörde und Gericht möglich ist.
Diziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, Rechtsanwaltsordnung, 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz und 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz
Diziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, Rechtsanwaltsordnung, 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz und 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz
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