Umsetzung des Sozialhilfe‑Grundsatzgesetzes und Anpassung der Ausführungsgesetze
abgestimmt am
22.01.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung, mit allen Landesregierungen die sofortige Umsetzung von § 10 des Sozialhilfe‑Grundsatzgesetzes sicherzustellen und eine verfassungskonforme Regierungsvorlage zu den vom VfGH beanstandeten Regelungen (Kinderzuschläge, Arbeitsqualifizierungsbonus, Statistik) dem Nationalrat vorzulegen.
einfache MehrheitXXVII22.01.2020
Entschließung
Sozialpolitik
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll unverzüglich mit allen Landesregierungen Kontakt aufnehmen, um die Umsetzung von § 10 des SH‑GG in allen Bundesländern sicherzustellen.
Ausführungsgesetze müssen innerhalb von sieben Monaten nach dem Inkrafttreten (bis spätestens 31. Dezember 2019) erlassen und in Kraft gesetzt werden.
Die Übergangsbestimmungen verlangen, dass alle bisherigen Leistungsansprüche bis zum 1. Juni 2021 an das neue System angepasst werden.
Die Bundesregierung soll dem Nationalrat eine verfassungskonforme Regierungsvorlage zu den vom VfGH beanstandeten Regelungen (Kinderzuschläge, Arbeitsqualifizierungsbonus, Sozialhilfe‑Statistik) vorlegen.
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