Verlängerung der COVID‑19‑Zweckzuschüsse und Einführung von Aufwandsentschädigungen bis März 2022
abgestimmt am
13.10.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz verlängert die COVID‑19‑Zweckzuschüsse, Test‑ und Impf‑ sowie Transport‑Kosten bis zum 31. März 2022 und führt eine steuerfreie Aufwandsentschädigung für nicht‑professionelle Helfer*innen ein.
einfache MehrheitXXVII13.10.2021
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Die Fristen für die im Gesetz genannten Förderungen werden von September/Oktober 2021 auf März 2022 verlängert.
Aufwandsentschädigungen für nicht‑professionelle Helfer*innen werden bis zu 20 €/Stunde (medizinisch geschult) bzw. 10 €/Stunde (sonstige) von allen Bundesabgaben befreit und gelten bis zu 1 000,48 € im Monat nicht als Entgelt.
Kosten für Impfstellen und die dort geleisteten Aufwandsentschädigungen werden bis zum 31. März 2022 erstattet.
Der Bund erstattet den Ländern und Gemeinden die Kosten für kostenlose COVID‑19‑Tests in Apotheken bis zum 31. März 2022.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.