Einmaliger Langzeit‑KUA‑Bonus für Kurzarbeiter*innen (2022)
abgestimmt am
16.12.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz führt einen einmaligen Langzeit‑KUA‑Bonus von 500 € für Arbeitnehmer*innen ein, die zwischen März 2020 und November 2021 mindestens zehn Monate Kurzarbeit hatten und deren Einkünfte im Dezember 2021 niedrig waren. Der Bonus ist steuerfrei, wird nicht auf Sozialhilfe angerechnet und muss bis 31.12.2022 beantragt werden.
einfache MehrheitXXVII16.12.2021
Gesetz
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Einmaliger Langzeit‑KUA‑Bonus von 500 € für Arbeitnehmer*innen, die zwischen 01.03.2020 und 30.11.2021 mindestens zehn Monate Kurzarbeit leisteten und deren Beitragsgrundlage im Dezember 2021 höchstens die Hälfte der Höchstbeitragsgrundlage beträgt.
Der Bonus ist steuerfrei, wird nicht auf Sozialhilfe‑Ansprüche oder Pensionsversicherungsbeiträge angerechnet und beeinflusst keine anderen Leistungen.
Beantragung, Bewilligung und Auszahlung erfolgen über die Buchhaltungsagentur des Bundes; das AMS liefert Namen und Sozialversicherungsnummern, das Innenministerium ergänzt Wohnsitzadressen. Antragstellung bis spätestens 31.12.2022 möglich.
Die Frist für die Beantragung des Langzeit‑KUA‑Bonus wird von Ende Dezember 2021 auf den 31. März 2022 verlängert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.