Änderung von Fristen und Datenübermittlung für den Langzeit‑KUA‑Bonus
abgestimmt am
16.12.2021
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag verschiebt die Frist für den Langzeit‑KUA‑Bonus von 31. Oktober 2021 auf 30. November 2021, ersetzt „November“ durch „Dezember“ und legt fest, dass der Bonus nur noch bis Ende Dezember 2022 beantragt werden kann. Außerdem wird geregelt, welche Daten das AMS an die Bundesbuchhaltungsagentur, das Innenministerium und die Arbeitnehmervertretungen übermittelt.
einfache MehrheitXXVII16.12.2021
Abänderung
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Der Antragszeitraum für den Langzeit‑KUA‑Bonus wird von 31. Oktober 2021 auf 30. November 2021 verlängert.
Der Monat „November“ wird in allen betroffenen Textstellen durch „Dezember“ ersetzt, um die Fristverlängerung zu verdeutlichen.
Das Arbeitsmarktservice (AMS) übermittelt Namen und Sozialversicherungsnummern der förderfähigen Personen an die Bundesbuchhaltungsagentur.
Das Bundesministerium für Inneres liefert die zugehörigen Wohnsitzadressen aus dem Zentralen Melderegister an die Buchhaltungsagentur.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.