Änderung von KMU‑Förderung, Garantie‑, ABBAG‑Gesetz und Bundesabgabenordnung
abgestimmt am
16.12.2021
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert vier Bundesgesetze, legt neue Förderungsobergrenzen für KMU‑Veranstaltungen fest, aktualisiert Fristen auf den 30. Juni 2022 und führt Rückforderungs‑ sowie Stundungszins‑Regelungen ein.
einfache MehrheitXXVII16.12.2021
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Das KMU‑Förderungsgesetz bekommt neue Obergrenzen: Gesamtförderungen dürfen 300 Mio. € nicht überschreiten, pro Veranstalter maximal 10 Mio. €; die geförderten Veranstaltungen müssen bis spätestens 30. Juni 2023 geplant sein.
Mehrere Fristen im KMU‑Förderungsgesetz werden von 31. Dezember 2021 auf den 30. Juni 2022 vorgezogen.
Der Verweis auf das Garantiegesetz wird präzisiert: Statt „§ 5 des Garantiegesetzes“ nun „§ 5 Abs. 1 des Garantiegesetzes“.
Im ABBAG‑Gesetz werden neue Rückforderungs‑ und Auszahlungsregeln eingeführt, die ab dem 31. Dezember 2021 gelten und eine monatliche Obergrenze von 12 500 € pro Unternehmen festlegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.