Der Gesetzentwurf erhöht COVID‑19‑Hilfen für Künstler, erweitert Förderfristen bis 2023 und stellt zusätzliche Mittel von insgesamt rund 500 Mio. € für die Kultur‑ und Kreativwirtschaft bereit.
einfache MehrheitXXVII16.12.2021
Gesetz
Kunst
Gesundheit
Kulturpolitik
Schwerpunkte
Der Künstler‑Sozialversicherungsfonds kann in den Jahren 2020‑2022 zusätzlich bis zu 50 Mio. € an COVID‑19‑Hilfen gewähren (bisher 40 Mio. €).
Der Stichtag für die Anwendung bestimmter Bestimmungen wird von 31.12.2021 auf den 30.06.2023 verschoben.
Das Budget des Überbrückungsfonds für selbständige Künstler wird von 150 Mio. € auf 175 Mio. € erhöht.
Ein neuer § 2b definiert die Anspruchsberechtigung für das Jahr 2022 und erweitert sie auf Personen, die im Vorjahr bereits gefördert wurden oder zum 1. Nov. 2021 bei der SVS gemeldet waren.
Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz, Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler, Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz u.a.Ges.
Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz, Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler, Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz u.a.Ges.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.