Erleichterung von Rückforderungen für Künstlerförderungen
abgestimmt am
16.12.2021
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag fügt eine neue Regelung ein, die es erlaubt, bei kleinen Rückforderungen von Fördergeldern (unter 20 Euro) und bei bestimmten Anspruchsfällen bis zu 12 500 Euro pro Monat auf Rückzahlungen zu verzichten. Außerdem wird das Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 31.12.2023 festgelegt.
einfache MehrheitXXVII16.12.2021
Abänderung
Kunst
Gesundheit
Kulturpolitik
Schwerpunkte
Die neue Ziffer (la) erlaubt, bei Rückforderungen unter 20 Euro keine Rückzahlung zu verlangen.
Bei Rückforderungen, die sich aus einem Anspruch nach den §§ 1104/1105 ABGB ergeben, kann bis zu 12 500 Euro pro Monat erlassen werden.
Die Ermächtigung zur Rückforderungsbefreiung weicht von den bisherigen Vorgaben in § 74 ab.
Das Inkrafttreten des Gesetzes ist an den Tag nach Kundmachung gekoppelt und endet am 31.12.2023.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.