Erweiterung des Sondererwerbs von österreichischer Staatsbürgerschaft für NS‑Opfer und deren Nachkommen
abgestimmt am
23.03.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert das Staatsbürgerschaftsrecht, um Personen, die während der NS‑Zeit verfolgt wurden oder deren direkte Nachkommen, einen erleichterten Weg zur österreichischen Staatsbürgerschaft zu geben.
einfache MehrheitXXVII23.03.2022
Gesetz
Staatsangehöriger
Schwerpunkte
Der Antrag passt Verweise im Gesetz an, damit die neuen Regelungen in § 58c korrekt verlinkt sind.
Neue Absätze (2‑5) in § 58c schaffen erweiterte Sondererwerbstatbestände für Personen, die zwischen 1933 und 1945 wegen NS‑Verfolgung keinen Hauptwohnsitz hatten, deportiert wurden oder als Angehörige der ehemaligen Monarchie vertrieben wurden.
Die Behörde kann die Staatsbürgerschaft nach schriftlicher Anzeige und geeigneten Urkunden erteilen; die Antragsunterlagen sind gebührenfrei.
Der Nationalfonds kann als Sachverständiger hinzugezogen werden, um die Nachvollziehbarkeit der Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen; dabei dürfen nur besonders geschützte Daten gemäß DSGVO übermittelt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.