Erweiterung der Fahrerqualifikation und Einführung eines zentralen BKFQR
abgestimmt am
23.02.2022
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert die Pflicht zur Mitführung von Fahrerqualifizierungsnachweisen, führt ein zentrales Qualifikationsregister ein und regelt neue Ausnahmen sowie strengere Strafen für Verstöße.
einfache MehrheitXXVII23.02.2022
Gesetz
Handel
Industrie
Straßenverkehr
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Der Anwendungsbereich des Güterbeförderungsgesetzes wird auf Fahrzeuge bis 3 500 kg Gesamtgewicht ausgeweitet.
Ausländische Konzessionen benötigen nur noch eine formelle Gegenseitigkeit; langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige sind von diesem Nachweis befreit.
Aufsichtsbehörden dürfen die Mitführung von Fahrerqualifizierungsnachweisen kontrollieren; nähere Regeln werden per Verordnung festgelegt.
Lenker von Fahrzeugen der Klassen C1, C1E, C, CE und D‑Klassen müssen einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitführen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.