Erweiterung des Güterbeförderungsrechts auf leichtere Fahrzeuge und neue Konzessions‑ sowie Strafbestimmungen
abgestimmt am
23.02.2022
Zusammenfassung
Der Antrag erweitert das Güterbeförderungsgesetz auf leichtere Fahrzeuge (2 500 – 3 500 kg) im grenzüberschreitenden Verkehr, präzisiert Konzessionsvoraussetzungen und führt eine Geldstrafe für Verstöße gegen EU‑Verkehrsregeln ein.
einfache MehrheitXXVII23.02.2022
Abänderung
Handel
Industrie
Straßenverkehr
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Der Geltungsbereich des Güterbeförderungsgesetzes wird auf Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 2 500 kg und 3 500 kg im grenzüberschreitenden Verkehr ausgeweitet.
Konzessionen dürfen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller zuverlässig, finanziell leistungsfähig und fachlich geeignet ist sowie über dauerhafte Niederlassungen in Österreich verfügt.
Unternehmen, die in den letzten zehn Jahren vor dem 20. August 2020 ununterbrochen ein gleichartiges Güterbeförderungsunternehmen geführt haben, sind von der Pflicht zur Nachweisführung der fachlichen Eignung befreit.
Versender, Spediteure, Auftragnehmer und Unterauftragnehmer, die gegen EU‑Verordnungen verstoßen, begehen eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bis zu 7 267 € geahndet wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.