Bundesgesetz zur Förderung der COVID‑19‑Impfung durch kommunale Zuschüsse und Gutschein‑Lotterie
abgestimmt am
24.02.2022
Zusammenfassung
Das Gesetz stellt den österreichischen Gemeinden 75 Millionen Euro zur Verfügung, um mit Aufklärungs‑ und Werbemaßnahmen die COVID‑19‑Impfquote zu erhöhen, und führt zusätzlich eine Impf‑Gutschein‑Lotterie für bereits Geimpfte ein.
einfache MehrheitXXVII24.02.2022
Gesetz
Gesundheit
Verfassung
Schwerpunkte
Der Bund stellt den Gemeinden insgesamt 75 Millionen Euro aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds zur Verfügung.
Die Verteilung des Zuschusses erfolgt nach den Schlüsseln Volkszahl und abgestuftem Bevölkerungsschlüssel, wie im Finanzausgleichsgesetz 2017 festgelegt.
Die Mittel dürfen ab dem 1. Februar 2022 für Print‑, Online‑ und persönliche Informationsmaßnahmen zur Erhöhung der Impfquote verwendet werden.
Der Bund überweist die Mittel bis zum 1. April 2022 an die Länder, die sie bis spätestens 5. April 2022 an die Gemeinden weiterleiten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.