Einführung einer Opt‑out‑Option für Mitglieder der Arbeiterkammer Salzburg
abgestimmt am
27.02.2020
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf fügt dem Arbeiterkammer‑Gesetz einen neuen § 10a hinzu, der den Mitgliedern der Arbeiterkammer Salzburg die Möglichkeit gibt, ihre Mitgliedschaft freiwillig zu beenden.
einfache MehrheitXXVII27.02.2020
Gesetz
Berufsverband
Schwerpunkte
Ein neuer § 10a wird eingefügt, der allen Mitgliedern der Arbeiterkammer Salzburg ein Recht zum freiwilligen Austritt (Opt‑out) gibt.
Der Antrag ist als Pilotprojekt für die Kammer Salzburg gedacht, um die Auswirkungen einer freiwilligen Mitgliedschaft zu prüfen.
Ziel ist, die Zwangsmitgliedschaft zu lockern und die Unparteilichkeit der Kammer zu stärken, weil sie in der Vergangenheit parteiisch kritisiert wurde.
Der Gesetzentwurf enthält keine konkreten Finanzmittel oder Kostenangaben; die finanziellen Folgen bleiben offen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.