Änderungen im Familienlastenausgleichsgesetz – schnellere Behinderungsfeststellung & automatisierte Datenübermittlung
abgestimmt am
15.12.2022
Zusammenfassung
Der Beschluss ändert das Familienlastenausgleichsgesetz: Er verkürzt die Frist für die Feststellung einer Behinderung, führt ein ärztliches Gutachten als Nachweis ein und richtet eine automatisierte Datenübermittlung zwischen Sozialamt und Finanzamt ein. Die Änderungen gelten ab dem 1. März 2023.
einfache MehrheitXXVII15.12.2022
Gesetz
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.03.2023
Der Verweis in § 4 Abs. 2 wird von „gemäß § 5 Abs. 5“ auf „gemäß § 5 Abs. 3“ geändert; die Klammer‑Verweisung entfällt.
Die Frist für die Feststellung einer erheblichen Behinderung wird von drei Jahren auf sechs Monate verkürzt.
Eine erhebliche Behinderung muss spätestens alle fünf Jahre neu festgestellt werden, wenn Änderungen zu erwarten sind.
Der Grad der Behinderung wird durch ein ärztliches Sachverständigengutachten nachgewiesen; die Kosten dafür werden aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen erstattet, und das Gutachten wird nicht an das Finanzamt weitergeleitet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.