Befristete Erhöhung der Zuverdienstgrenze für Frühpensionist*innen bis 31.12.2024
abgestimmt am
15.12.2022
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, die monatliche Zuverdienstgrenze für Personen in einer vorzeitigen Alterspension von 485,85 Euro auf 1.000 Euro zu erhöhen. Die Erhöhung soll bis zum 31.12.2024 befristet gelten, um den steigenden Lebenshaltungskosten und der wachsenden Zahl von Frühpensionist*innen Rechnung zu tragen.
einfache MehrheitXXVII15.12.2022
Entschließung
Altersversorgungssystem
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Erhöhung der monatlichen Zuverdienstgrenze für Frühpensionist*innen von 485,85 Euro auf 1.000 Euro.
Gilt für Personen in Frühpension, Korridorpension oder Hacklerregelung, die aktuell die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten dürfen.
Befristete Regelung bis zum 31.12.2024, mit Möglichkeit einer späteren Verlängerung, falls die wirtschaftliche Lage es erfordert.
Begründet durch steigende Lebenshaltungskosten, hohe Inflation und den Anstieg von Frühpensionen seit 2020.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.