Novelle zum Studienförderungsgesetz 2022 – höhere Beihilfen, erweiterte Gleichstellung und neue Altersgrenzen
abgestimmt am
18.05.2022
Zusammenfassung
Das Gesetz erhöht die Studienbeihilfen, führt ein modulares System von Grund‑ und Erhöhungsbeträgen ein, hebt die Altersgrenze für den Studienbeginn an und präzisiert die Gleichstellung von EU‑Bürgern, Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen.
einfache MehrheitXXVII18.05.2022
Gesetz
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
Ein neues modulares System von Grund‑ und Erhöhungsbeträgen legt den monatlichen Grundbetrag auf 335 € fest und ergänzt Zuschläge für Vollwaisen, verheiratete Studierende, Kinderbetreuung, Auswärtigkeit und Alter.
Die Gleichstellungsvoraussetzungen für EWR‑Bürger, Drittstaatsangehörige und Staatenlose werden klar definiert und an EU‑Richtlinien ausgerichtet.
Voraussetzungen für die Gewährung von Studienbeihilfe sind soziale Bedürftigkeit, kein vorheriger Abschluss, günstiger Studienerfolg und ein Alter unter 33 Jahren (bzw. bis 38 Jahre für bestimmte Gruppen).
Die Höhe der Beihilfe wird anhand des Grund‑ und Erhöhungsbetrags berechnet, dann um die zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern, des Ehegatten/Partners und ggf. bereits erhaltene Förderungen reduziert; anschließend wird ein Aufschlag von 8 % angewendet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.