Änderungen im Studienförderungsgesetz – Einkommensanpassungen, Wortlaut‑Korrekturen und Fristverlängerungen
abgestimmt am
18.05.2022
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag ändert das Studienförderungsgesetz: Er erweitert die Einkommensberechnung, korrigiert Formulierungen und Zahlen, senkt den Mindestauszahlungsbetrag, verlängert Übergangsfristen und verschiebt das Inkrafttreten einiger Bestimmungen auf 2024.
einfache MehrheitXXVII18.05.2022
Abänderung
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
Erweiterung der Einkommensberechnung: Zusätzlich zu den bisherigen Einkünften werden weitere steuerfreie Bezüge (z. B. Pflegegeld‑Ausnahmen) und bestimmte abgezogene Beträge in die Leistungsfähigkeit einbezogen.
Wortlaut‑Anpassung: „Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft“ wird zu „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ geändert, um die aktuelle Aufgabenstellung des Ministeriums widerzuspiegeln.
Der Mindestauszahlungsbetrag für die Studienbeihilfe wird von 10 € auf 5 € pro Monat gesenkt, weil bereits geringe Beträge die Anspruchsberechtigung beeinflussen können.
Korrektur eines Zahlendrehers: Der Betrag wird von 6 000 € auf 6 400 € erhöht; die Grenzbeträge bleiben unverändert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.