Änderung des Epidemie‑ und COVID‑19‑Gesetzes – Register, Impf‑Erinnerungen, Isolation & Entschädigung
abgestimmt am
15.06.2022
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Epidemiegesetz und das COVID‑19‑Maßnahmengesetz: Es führt ein Register für nachträglich bestätigte Infektionen ein, regelt Erinnerungen an Auffrischungsimpfungen, erlaubt sofortige Isolationen, definiert Verkehrsbeschränkungen und legt Entschädigungen für Betroffene fest.
einfache MehrheitXXVII15.06.2022
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Die Bezirksverwaltungsbehörden können auf Antrag nachträglich bestätigte SARS‑CoV‑2‑Infektionen im Register erfassen.
Der Bundesminister darf Erinnerungs‑Schreiben für Auffrischungsimpfungen versenden; ELGA ermittelt die betroffenen Personen anhand des Impfregisters.
In akuten Gefahrensituationen kann eine Isolation ohne vorheriges Verfahren erfolgen, muss jedoch innerhalb von 48 Stunden schriftlich bestätigt werden.
Der Gesundheitsminister kann bei ansteckungsverdächtigen Personen Verkehrsbeschränkungen (z. B. Betretungsverbote) anordnen, wenn eine Isolation nicht ausreicht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.