Erweiterung von Impf‑Reminder, Datenaufbewahrung und Verkehrsbeschränkungen im Epidemie‑ und COVID‑19‑Gesetz
abgestimmt am
15.06.2022
Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt das Epidemie‑ und COVID‑19‑Gesetz um Erinnerungsschreiben für Auffrischungsimpfungen, verlängert die Aufbewahrung von Impfdaten bis 30. Juni 2023, führt Verkehrsbeschränkungen als Alternative zur Quarantäne ein und schafft Vergütungs‑ sowie Revisionsregelungen.
einfache MehrheitXXVII15.06.2022
Abänderung
Gesundheit
Schwerpunkte
Der Gesundheitsminister darf Personen, für die das Nationale Impfgremium eine Auffrischungsimpfung empfiehlt, per Post an diese erinnern.
Die Frist für die Löschung von Impfdaten wird von einem Jahr auf den 30. Juni 2023 verlängert, damit Impf‑ und Genesungsnachweise länger verfügbar bleiben.
Der Minister kann per Verordnung Verkehrsbeschränkungen für bestimmte Orte und Personen festlegen, wenn die Gefahr einer Weiterverbreitung nicht eine vollständige Quarantäne erfordert.
Personen, die wegen einer COVID‑19‑Infektion Verdienstausfall erleiden, erhalten eine tägliche Vergütung, solange eine Quarantäne oder Verkehrsbeschränkung angeordnet wäre.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.