Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf verschärft die Finanztransparenz von Parteien: Sie müssen alle zwei Wochen ihre Einnahmen und Ausgaben melden, diese Daten online veröffentlichen und innerhalb von drei Monaten einen detaillierten Wahlwerbungsausgaben‑Bericht vorlegen.einfache Mehrheit XXVII 22.01.2020
Gesetz
Wahl
Politische Partei
Schwerpunkte
- Parteien müssen alle zwei Wochen zwischen Stichtag und Wahltag ihre aktuellen Einnahmen und Ausgaben an den Rechnungshof melden.
- Die erste Meldung ist 14 Tage nach dem Stichtag zu übermitteln, danach jeweils 14 Tage nach der vorherigen Meldung.
- Die Meldungen müssen sofort auf den Websites des Rechnungshofs und der jeweiligen Partei veröffentlicht werden.
- Ein gesonderter Bericht über Wahlwerbungsausgaben muss den Nachweis der Einhaltung der Ausgabenobergrenze und eine detaillierte Aufschlüsselung von Einnahmen und Ausgaben enthalten.
Referenziert in
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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