Pflegegesetz‑Novelle: Angehörigenbonus, erweiterte Förderungen und neue Antragsfristen
abgestimmt am
07.07.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf führt einen jährlichen Angehörigenbonus von 1 500 € ein, hebt die Anrechnung von 60 € Familienbeihilfe auf das Pflegegeld auf, erweitert Förderungen für pflegende Angehörige und verlängert die Antragsfristen für Pflegekarenz‑ und Pflegeteilzeitgeld. Zusätzlich wird der Erschwerniszuschlag von 25 auf 45 Stunden pro Monat erhöht; alle Änderungen gelten ab 1. Januar 2023.
einfache MehrheitXXVII07.07.2022
Gesetz
Care-Ökonomie
Krankenpflege
Betreuung von Pflegebedürftigen
Schwerpunkte
Ein neuer § 21g führt den Angehörigenbonus ein: Berechtigte nahe Angehörige erhalten jährlich 1 500 €.
Die monatliche Familienbeihilfe‑Erhöhung von 60 € für schwerbehinderte Kinder wird nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet.
Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds können an nahe Angehörige gezahlt werden, die an Pflege‑ und Betreuungskursen teilnehmen.
Im § 21b wird ein Komma eingefügt und die lit. m „Geschlecht“ ergänzt, um das Geschlecht bei der Datenübermittlung zu erfassen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.